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    Die neue Europäische Medizinprodukteverordnung

    Teil  2: Was muss bis wann erledigt sein?*)

    europharm

    1. Einleitung
    2. Inkrafttreten und Geltung
    3. Übergangsbestimmungen
    4. Abverkauf
    5. Flaschenhals Benannte Stellen
    6. Wie können sich Hersteller vorbereiten?
    7. Fazit
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    RAin Dr. Angela Graf, MHMM · Bundesverband der Arzneimittelhersteller e. V. (BAH), Bonn
    RAin Dr. Angela Graf
    ist seit 2009 als Syndikusanwältin für Medizinprodukterecht beim Bundesverband der Arzneimittelhersteller in Bonn tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeit vertritt sie insbesondere die Interessen der Hersteller sog. stofflicher (arzneimittelnaher) Medizinprodukte gegenüber Behörden und Gremien im nationalen und europäischen Kontext. Neben zahlreichen Veröffentlichungen zum Thema Medizinprodukte, u. a. im Handbuch des Medizinprodukterechts, tritt sie regelmäßig als Referentin auf und ist Lehrbeauftragte der Charité Universitätsmedizin Berlin.

    Bereits (...)