Prof. Dr. David Matusiewicz

Prof. Dr. David Matusiewicz

für Gesundheitswesen, Medizinmanagement, Digitale Gesundheit

Kassendaten auf dem Feldweg

Kassendaten im Schneckentempo.

Über die Sicherheit von persönlichen patientengebundenen Gesundheitsdaten kann trefflich gestritten werden. In Zeiten, in denen immer mehr Daten über Applikationen ins weltweite Netz gestellt werden, tragen Verantwortliche im Gesundheitsschutz eine besondere Verpflichtung zum Datenschutz.

Was ist passiert?

Kurz vor Beginn des neuen vierten Quartals erreichte die niedergelassenen Ärzte von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein der Hinweis, dass die elektronischen Gesundheitskarten (eGK) der ersten Generation nicht einlesbar seien. Die Betreibergesellschaft gematik hatte diese eGK für ungültig erklärt. Etliche dieser sog. G1-Karten sind nach ihrem sichtbaren Gültigkeitsdatum auf der Rückseite noch nicht abgelaufen, aber trotzdem ungültig.

Doch was bedeutet dies für Patienten? Die Betroffenen sehen der Versicherungskarte leider nicht an, ob sie noch gültig ist. Bei der Behandlung wird jedoch diese Karte nach dem Einlesen für ungültig erklärt. Damit können keine Versicherungsleistungen, wie Verordnungen, Rezepte oder Laboruntersuchungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse ausgelöst werden. Die Ärzte müssen dem Patienten die Leistungen in Rechnung stellen, falls der Patient nicht innerhalb von zehn Tagen eine gültige eGK oder einen anderen Anspruchsnachweis nachreicht. Wenn kein Ersatzverfahren - wie ein Behandlungsschein der Krankenkasse - eingereicht wird, erhält der Patient eine Rechnung nach der privatärztlichen Gebührenordnung (Privatrechnung).

Bei dem Ersatzverfahren wird auch schon einmal gerne der „kleine Dienstweg“ beschritten. Damit der Behandlungsschein schnell zum Patienten oder zum Arzt kommt, benutzen Krankenkassenmitarbeiter gerne auch schon einmal das gute, alte Fax-Gerät, auch ohne Überprüfung, wo denn welche Daten hingeschickt werden oder wer diesen Schein gerade beantragt hat. Da kann es dann auch schon einmal vorkommen, dass die Datensätze der Versicherten samt Behandlungsschein in einem Restaurant oder einer Tankstelle nebenan landen, weil die falsche Fax-Nummer angegeben wurde oder ein Arzt einen Behandlungsschein von einem Menschen erhält, den er gar nicht kennt.

Ich empfinde es als Unding, dass wir vermutlich ab dem 3. Quartal 2018 mit Strafen belegt werden, wenn wir unsere Praxen nicht mit den Konnektoren und der entprechenden Technik ausgestattet haben, anderseits aber diese Technik der gematik offensichtlich Ihre Tücken hat.
Dr. Kerstin Lepique, Fachärztin für Allgemeinmedizin/Betriebsmedizin aus Wuppertal.

Doch ab 2018 wird ja alles anders. Da wird die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen dafür sorgen, dass wir für das Gesundheitswesen Datenautobahnen erhalten, damit alle Akteure im Gesundheitswesen schnell miteinander kommunizieren können. Aber bis zum Jahr 2018 ist ja noch viel Zeit, so dass wir uns bestimmt noch vom Datenfeldweg für die Schneckenpost, bis zur sicheren und schnellen vierspurigen Datenautobahn entwickeln können.

Wer schreibt hier?

Prof. Dr. David Matusiewicz
Prof. Dr. David Matusiewicz

Gründer & CEO, DXM Group - Digitale Medizin

für Gesundheitswesen, Medizinmanagement, Digitale Gesundheit

Dekan des Hochschulbereich Gesundheit & Soziales, Direktor des ifgs an der FOM Hochschule | Gründer Digital Health Academy | Digi Health Talk | Buchherausgeber, Speaker und Moderator.