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    Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen

    Wie sind die (neuen) Herausforderungen für die Industrie zu bewältigen?

    Gesetz und Recht

    I. EinleitungII. Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im GesundheitswesenIII. Kritik: Kein Erfordernis der Anknüpfung an die heilberufliche UnabhängigkeitIV. Lösungsansatz: Grundregeln der Healthcare-ComplianceV. Ergebnis
    RA Ulf Zumdick · Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI), Berlin

    Die Bundesregierung hat am 29.07.2015 den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen1) beschlossen. Mit dem Entwurf soll insbesondere eine Strafbarkeitslücke im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung geschlossen werden. Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2012 entschieden2), dass niedergelassene Vertragsärzte – anders als ihre angestellten Kollegen – nicht nach dem geltenden Korruptionsstrafrecht zur Verantwortung gezogen werden können. Diese Rechtslage will der Gesetzgeber ändern. Der Gesetzentwurf ist am 13.11.2015 in erster Lesung im Deutschen