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    Lagerhaltung

    GMP-Praxis

    1. Einleitung2. Verantwortlichkeiten3. Personal4. Kontrolle des Materialumschlags5. Lagerorganisation
    Keywords: 

    Key WordsMaterialumschlag |  FEFO |  Lagerbereiche |  Systemausfall |  Haltbarkeitsfrist 

    Zusammenfassung

    Die Verantwortlichkeit für den Bereich der Lagerung liegt bei der Leitung der Herstellung. Die Festlegung der Lagerbedingungen erfolgt in gemeinsamer Verantwortung mit der Leitung der Qualitätskontrolle.

    Das im Lager beschäftigte Personal muss neben den lagerspezifischen Vorschriften auch allgemeine Good-Manufacturing-Practice(GMP)-Anforderungen kennen und umsetzen. Daneben sind Aspekte der Personal- und Betriebshygiene sowie der Arbeitssicherheit zu beachten.

    Durch die Kontrolle des Materialumschlags soll eine übersichtliche, nach Chargen getrennte Lagerung gewährleistet werden. Beim Materialumschlag ist insbesondere das Verfalldatum zu beachten (FeFo-Prinzip).

    Um eine Trennung freigegebener Waren von solchen im Quarantänestatus sicherzustellen, gibt es unterschiedliche Formen der Lagerorganisation. Prinzipiell kann zwischen einer räumlichen Trennung und einer EDV-kontrollierten Trennung unterschieden werden. EDV-gestützte Lagerverwaltungssysteme und ihre Funktionalitäten müssen validiert werden.

    Dr. Christian Gausepohl · Rottendorf Pharma GmbH, Ennigerloh und Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Ortlepp · Infraserv Logistics GmbH, Frankfurt

    Korrespondenz:

    Dr. Christian Gausepohl, Rottendorf Pharma GmbH, Ostenfelder Str. 51–61, 59320 Ennigerloh; e-mail: christian.gausepohl@rottendorf.com

    Dr. Christian Gausepohl
    Dr. Christan Gausepohl ist als Leiter der Quality Unit und Qualified Person für den gesamten Qualitätsbereich der Rottendorf Pharma verantwortlich. Er blickt auf ein breites Spektrum beruflicher Tätigkeiten zurück und hat langjährige Audit- und Inspektionserfahrung mit Behörden, Kunden und Lieferanten. Sein großes Anliegen ist die praktische
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