Header
 
Login
 

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrungen zu verbessern.

Notwendig Statistik Marketing
Auswahl bestätigen
Weitere Einstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Sie können ganzen Kategorien Ihre Zustimmung geben oder weitere Informationen anzeigen und bestimmte Cookies auswählen.

Alle auswählen
Auswahl bestätigen
Notwendig Cookies
Wesentliche Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies
Statistik-Cookies sammeln anonym Informationen. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing Cookies
Marketing-Cookies werden von Werbekunden oder Publishern von Drittanbietern verwendet, um personalisierte Anzeigen zu schalten. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen
Zurück
    Merken

    Projektmanagement

    Rechtssicherheit für Pharma-Ingenieure: Teil 2

    Maschinen- und Anlagenbau

    Werkverträge im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)Die AbnahmeDas Recht zur Ersatzvornahme als Teil der MängelgewährleistungsrechteBesonderheiten der VOBDer VerzugAnerkannte Regeln der Technik

    Zusammenfassung

    Die komplexen und vielschichtigen Anforderungen bei der Durchführung von Projekten in der pharmazeutischen Industrie sind bereits Thema des ersten Teils dieser Beitragsreihe gewesen. Dort sollten vor allem die Problemstellungen im Umgang mit Lieferanten dargestellt und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Im Kern drehte sich der erste Beitrag um kaufvertragliche Fragestellungen; in diesem zweiten Teil sollen hingegen werkvertragliche Fragestellungen im Vordergrund stehen, die oftmals den Schwerpunkt bei Projekten in der pharmazeutischen Industrie bilden. In einem ersten Schritt werden die Besonderheiten eines Werkvertrages gegenüber einem Kaufvertrag verdeutlicht. Zudem werden auch verschiedene rechtliche Möglichkeiten aufgezeigt, mittels derer diese Besonderheiten vertraglich verändert werden können. Außerdem werden die Regelung der Abnahme im gesetzlichen Sinne und die Umsetzung in Projekten mit den vielschichtigen Möglichkeiten von sogenannter „factory acceptance tests“ und „site acceptance tests“ näher betrachtet. Im zweiten Schritt wird sodann auf einige der Besonderheiten der „VOB/B“ eingegangen. Dieses Klauselwerk, welches den vollen Titel „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ trägt, wird häufig zum Bestandteil von (Werk-)Verträgen gemacht und regelt das Miteinander der Parteien regelmäßig deutlich anders, als es die Vorschriften des BGB vorsehen. In einem dritten Schritt werden dann, analog zu der Systematik des ersten Teils, einige Fragestellungen von Vertragspflichtverletzungen beleuchtet. In diesem Zusammenhang wird spezifisch auf die Themen „Verzug“ sowie Abgrenzung „des Standes von Wissenschaft und Technik“ zu dem „Stand der Technik“ und den „anerkannten Regeln der Technik“ als Grundlage für die Mangelfreiheit eines Werkes eingegangen.

    Daniel Wuhrmann und Philipp Reusch · Reusch Rechtsanwälte, Saarbrücken

    Korrespondenz:

    Daniel Wuhrmann, Reusch Rechtsanwälte, Nell-Breuning-Allee 10, 66115 Saarbrücken;
    e-mail: d.wuhrmann@reuschlaw.de

    Zusammenfassung

    Die komplexen und vielschichtigen Anforderungen bei der Durchführung von Projekten in der pharmazeutischen Industrie sind bereits Thema des ersten Teils dieser Beitragsreihe gewesen. Dort sollten vor allem die Problemstellungen im Umgang mit Lieferanten dargestellt und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Im Kern drehte sich der erste Beitrag um kaufvertragliche Fragestellungen; in diesem zweiten Teil sollen hingegen werkvertragliche Fragestellungen im

    ePaper und / oder Print? Sie haben die Wahl!
    Sie haben TechnoPharm | Tech4Pharma / cleanroom & processes für sich entdeckt und möchten auf alle Beiträge und Ausgaben Zugriff haben?

    Dann registrieren Sie sich noch heute kostenlos und genießen Sie sofort alle Möglichkeiten – recherchieren, lesen, downloaden.