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    Aktueller Sachstand bei den Gentechnikverordnungen

    Ministerialrat a. D. Dr. Udo Matzke

    Der Vollzug des Gentechnikgesetzes ist ohne Rechtsverordnungen nicht möglich. Die Verrechtlichung technischer und biologischer Erkenntnisse sowie deren kontinuierliche Fortschritte durch Regelwerke ist eine ständige Herausforderung für jeden Gesetzgeber. Schließlich müssen auch die internationalen Erfahrungen auf diesem Gebiet in angemessener Weise Berücksichtigung finden. Hinzu kommen der Vorsorgebelang, Umweltverträglichkeitsfragen und in jüngster Zeit wegen z. T. bedenklicher Entwicklungen auch Grundsatzfragen der Ethik. Der Berg heikler biopolitischer Themen (embryonale Stammzellforschung, Präimplanationsdiagnostik und das reproduktive Klonen von Menschen als Gruselform der biotechnischen Revolution) wächst und wächst ohne erkennbar klare Konzeptionen für die (weit) auseinanderliegenden „Fortschrittsfelder“ der Mikrobiologie.




    © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2003

     

    pharmind 2003, Nr. 12, Seite 1223