Header
 
Login
 

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrungen zu verbessern.

Notwendig Statistik Marketing
Auswahl bestätigen
Weitere Einstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Sie können ganzen Kategorien Ihre Zustimmung geben oder weitere Informationen anzeigen und bestimmte Cookies auswählen.

Alle auswählen
Auswahl bestätigen
Notwendig Cookies
Wesentliche Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies
Statistik-Cookies sammeln anonym Informationen. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing Cookies
Marketing-Cookies werden von Werbekunden oder Publishern von Drittanbietern verwendet, um personalisierte Anzeigen zu schalten. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen
Zurück
    Merken

    Aktuelles von G-BA und IQWiG

    Aktuelle Verfahren der Frühen Nutzenbewertung/Arzneimittelbezogene Beschlüsse des Plenums des G-BA im Sept. 2018

    Gesundheitswesen

    A. Aktivitäten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im September 2018IV. TermineB. Aktivitäten des IQWiGAnzeigen
    RAin Christine Lietz und Dr. Matthias Wilken · Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e. V., Berlin

    RAin Christine Lietz
    Justiziarin/Leiterin Stabsstelle
    Sozialrecht
    Bundesverband der Pharmazeutischen
    Industrie (BPI) e. V.
    Friedrichstr. 148
    10117 Berlin (Germany)
    e-mail: clietz@bpi.de

    Dr. Matthias Wilken
    Geschäftsfeldleiter
    Arzneimittelzulassung Europa/Wissenschaftliche Aspekte im Sozialrecht
    Bundesverband der Pharmazeutischen
    Industrie (BPI) e. V.
    Friedrichstr. 148
    10117 Berlin (Germany)
    e-mail: mwilken@bpi.de

    A. Aktivitäten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im September 2018

    I. In Kraft getretene Beschlüsse

    Es ist zu beachten, dass die Beschlüsse zur