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    Arzneimittel-Preisverordnung – Geltung für Apotheken in der EU

    Klarstellung durch Rechtsprechung und AMG

    Streiflichter

    SachstandVereinbarkeit mit EU-RechtZur HistorieStellung des EuGH
    Prof. Burkhard Sträter · Sträter Rechtsanwälte, Bonn
    Prof. Burkhard Sträter,
    Sträter Rechtsanwälte,
    Kronprinzenstraße 20,
    53173 Bonn (Germany),
    e-mail: straeter@straeterlawyers.de

    Sachstand

    Der Gemeinsame Senat der Bundesobergerichte wird selten einberufen, um Fragen grundsätzlicher Bedeutung zu klären. Die Geltung der Arzneimittel-Preisverordnung für Apotheken mit Sitz z. B. in den Niederlanden war Gegenstand kontroverser Diskussionen und widersprüchlicher Entscheidungen.

    Das Bundessozialgericht hat Klagen von europäischen Apotheken gegen deutsche pharmazeutische Unternehmer auf Zahlung des Zwangsrabatts nach § 130 a SGB V mit der Begründung