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Im März 2017 beschloss der Deutsche Bundestag einstimmig das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften („Cannabis als Medizin“), mit welchem fortan der Einsatz von Cannabisarzneimitteln als Therapiealternative bei Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen auf Rezept geregelt wird.
Mit dieser Änderung schloss das deutsche Gesundheitssystem zur internationalen Entwicklung auf und ermöglicht Patienten – unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Lage – den Zugang zur therapeutischen Anwendung von medizinischem Cannabis.
Zahlreiche Unternehmen und Apotheken haben sich seitdem auf cannabinoidhaltige Arzneimittel spezialisiert. Aktuell steht die junge Branche vor regulatorischen Hürden und politischen Herausforderungen, die sich vor allem in der Verfügbarkeit sowie der Verschreibungs- und Erstattungsfähigkeit der Medikamente widerspiegeln.
Um dieser Situation entgegenzuwirken und eine sichere Patientenbehandlung mit kontrolliertem medizinischem Cannabis in Deutschland zu erreichen, wurde der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen, kurz BPC, in Berlin gegründet.
Was sind die Ziele des Verbandes?
Das Kernziel des BPC ist die Gewährleistung der Versorgungssicherheit von Patienten mit cannabishaltigen Arzneimitteln in pharmazeutischer Qualität.
Um die Lebensqualität von Patienten zu verbessern, zählen zu den ersten politischen Forderungen des Verbandes die Gestaltung eines einheitlichen Rechtsrahmens, die Förderung von Forschungsaktivitäten sowie eine Entbürokratisierung bei der Verordnung und Kostenerstattung von medizinischen Cannabisprodukten.
Der Bundesverband steht seinen Mitgliedern als Forum für Information, Austausch und Meinungsbildung zur Seite. Er vertritt gemeinsame Interessen und vermittelt Standpunkte gegenüber der Gesetzgebung, der Verwaltung sowie der Öffentlichkeit.
Was sind pharmazeutische Cannabinoidunternehmen?
Zu den pharmazeutischen Cannabinoidunternehmen zählen Hersteller und Großhandelsunternehmen, die sich mit dem Import, Export oder Vertrieb von cannabinoidhaltigen Arzneimitteln bzw. deren pharmazeutischen Ausgangsstoffen befassen.
Hiervon abzugrenzen sind z. B. Firmen, die ausschließlich cannabinoidhaltige Produkte als Kosmetika, Lebensmittel (Nahrungsergänzungsmittel), Medizinprodukte oder Grundstoffe herstellen und/oder vertreiben.
Wer kann Mitglied werden?
Eine ordentliche Mitgliedschaft richtet sich an in Deutschland ansässige und operativ tätige Unternehmen, die
Hersteller von cannabinoidhaltigen Arzneimitteln bzw. deren pharmazeutischen Ausgangsstoffen sind oder
Groß- und/oder Außenhandel mit cannabinoidhaltigen Arzneimitteln bzw. deren pharmazeutischen Ausgangsstoffen eines in- oder ausländischen Herstellers betreiben.
Weitere Unternehmen oder Verbände, die an einer Mitgliedschaft interessiert sind, aber nicht den Aufnahmekriterien einer ordentlichen Mitgliedschaft entsprechen, können als Fördermitglieder aufgenommen werden. Hierunter fallen z. B. Labore, Consulting-Firmen, Rechtsanwaltskanzleien, Patientenvereinigungen oder Apotheken.
Weitere Informationen:
Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen e. V. (i. G.)
Mühlenstraße 8a
14167 Berlin (Germany)
Tel.: +49 30 235 939 590
e-mail: info@bpc-deutschland.de
www.bpc-deutschland.de