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    Abbildung 1
    Zeitlicher Ablauf – Implementierung und Entwicklung von Schulungsmaterial auf europäischer und nationaler Ebene (Quelle aller Abbildungen: die Autoren/vfa, BPI, BAH).

    Behördlich genehmigtes Schulungsmaterial – Status Quo

    Arzneimittelwesen

    Rechtliche GrundlagenUrheberschutz„Blaue Hand“ – Kennzeichnung von behördlich genehmigtem Schulungsmaterial zur Risikominimierung von ArzneimittelnDie Rolle der VerbändeErfahrungen mit der Erstellung und Genehmigung von SchulungsmaterialienEinschätzung der Verbände und AusblickAnzeigen
    Dr. Boris Thurisch1, Judith Weigel2, Dr. Léonie Zimmermann3 · 1Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) e. V., Berlin2 · vfa – Verband forschender Arzneimittelhersteller e. V., Berlin 3 · Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) e. V., Bonn

    Sachgemäße und zeitnahe Risikokommunikation zu erheblichen, neu erkannten Arzneimittelrisiken ist ein wichtiger Bestandteil der Arzneimittelsicherheit. Behördlich beauflagtes Schulungsmaterial (sog. „Educational Material“) leistet dabei – neben Rote-Hand- und Informationsbriefen – in der Praxis einen maßgeblichen Beitrag zur