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    Bestimmtheit von Therapiehinweisen und Beobachtungspflicht des G-BA

    Gesetz und Recht

    Dr. Horst Bitter und Prof. Dr. Dr. Alexander Ehlers · Ehlers, Ehlers & Partner, Rechtsanwaltssocietät, München/Berlin

    In einem gerade vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) anhängigen Verfahren zwischen einem Pharmaunternehmen und dem Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) steht im Zentrum der Erörterung die Frage, ob ein im Streit befindlicher Therapiehinweis des G-BA hinreichend bestimmt ist oder nicht und welchen Regelungsgehalt der G-BA überhaupt verfolgt. Gegenstand des Verfahrens sind weiterhin die Beobachtungspflicht des G-BA und der Zeitrahmen, innerhalb dessen der G-BA zu entscheiden hat. Aufgrund der Aktualität werden nachfolgend nur abstrakte Hinweise