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    Abbildung 1
    Das Blaue-Hand-Symbol.

    Blaue Hand

    Behördlich genehmigtes Schulungsmaterial

    Streiflichter

    Papierflut in Arztpraxen?Urheberrechte?ParallelimporteVergleich zu Packungsbeilage und Fachinformation
    Prof. Burkhard Sträter · Sträter Rechtsanwälte, Bonn
    Prof. Burkhard Sträter
    Sträter Rechtsanwälte
    Kronprinzenstraße 20
    53173 Bonn (Germany)
    e-mail: straeter@straeterlawyers.de

    Die Reform des Pharmakovigilanz-Systems in der Europäischen Union hat eine neue Maßnahme zur Verminderung von Arzneimittelrisiken geschaffen. Gestützt auf die EG-rechtlichen und nationalen Regelungen in § 28 Abs.  3a und Abs.  3b AMG können die Behörden durch Auflagen anordnen, dass pharmazeutische Unternehmen Schulungsmaterialien an Ärzte, Apotheker und Patienten verteilen und deren Einhaltung überwachen müssen.

    Die Rechtsform einer Auflage bedingt, dass die