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    COVID-19-Behandlug mit noch nicht zugelassenen Arzneimitteln?

    Streiflichter

    Regelungen zum Import, Vertrieb und Anwendungen von nicht zugelassenen Arzneimitteln durch Kliniken und pharmazeutische UnternehmenArzneimittel-Härtefall-Verordnung (AMHV) als Alternative?Abgabe als Rezeptur- oder DefekturarzneimittelEuropaweite Lösung?Nationale Regelungen in anderen EU-Mitgliedstaaten, insbesondere in Italien, Frankreich und Großbritannien?Fazit
    Prof. Burkhard Sträter · Sträter Rechtsanwälte, Bonn
    Prof. Burkhard Sträter
    Sträter Rechtsanwälte
    Kronprinzenstraße 20
    53173 Bonn (Germany)
    e-mail: straeter@straeterlawyers.de

    Es bereitet Mühe, den Überblick über die Sonderregelungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu behalten. Dennoch sei der Versuch unternommen, einleitend eine kurze Zusammenfassung zu geben.

    Am 27.03.2020 haben Bundestag, Bundesrat und der Bundespräsident das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ in Kraft gesetzt. Es wurde im Wesentlichen das Infektionsschutzgesetz in § 5 geändert, um der Exekutive, also dem