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    Das Hinweisgeberschutzgesetz

    Hinweise zur Umsetzung in pharmazeutischen Unternehmen

    Gesetz und Recht

    1. Geschützte Personen2. Gegenstand von Informationen/Geschäftsgeheimnisse/Pharmakovigilanz3. Adressaten von Informationen4. Die Meldekanäle5. Das Verfahren bei internen Meldungen und Folgemaßnahmen6. Externe Meldestellen7. Offenlegung von Informationen8. Schadensersatz
    RA Dr. Axel Sander · Sander und Krüger Rechtsanwälte PartG mbB, Frankfurt am Main

    Dem deutschen „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ vom 31.05.2023 (Bundesgesetzblatt I vom 02.06.2023) vorausgegangen sind verschiedene internationale und europäische Initiativen, z. B. das „Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption“ vom 31.10.2003. Dessen Art. 33 schützt Personen, die gegenüber den Behörden „in redlicher Absicht und mit hinreichender Begründung Angaben zu im Übereinkommen näher