Die Europäischen Einrichtungen − aus pharmazeutischem Blickwinkel betrachtet Teil 1 Sabine Atzor Brüssel (Belgien) Themenauswahl und -darstellung des folgenden Beitrages entsprechen der persönlichen Auffassung der Autorin und stellen keine offizielle Darstellung der Europäischen Kommission dar. Der gemeinsame Binnenmarkt und ein hohes Gesundheitsschutzniveau sind wichtige Ziele der Europäischen Gemeinschaften. Der Harmonisierung des europäischen Rechtsrahmens für Arzneimittel kommt in diesem Kontext eine besondere Bedeutung zu. Dieser Aufgabe widmen sich die Europäische Kommission, der Rat und das Parlament innerhalb ihrer eigenen Zuständigkeitsbereiche, während der Europäischen Arzneimittel- Agentur EMEA für den Arzneimittelbereich vorwiegend koordinativ- operative Aufgaben zukommen. Als von den europäischen Institutionen unabhängiges Organ trägt der Europarat mit Sitz in Straßburg zur internationalen Zusammenarbeit in Gesundheitsfragen und hier ganz speziell zur Weiterentwicklung des Europäischen Arzneibuches bei. Der folgende Beitrag skizziert die unterschiedlichen Aufgaben verschiedener europäischer Einrichtungen. Der gesundheitsbezogene Ausschnitt gibt zudem Hinweise auf mögliche Tätigkeitsfelder für Pharmazeuten − auch über das Arzneimittel hinaus. |
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pharmind 2007, Nr. 1, Seite 42