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    Die „Pille danach“

    Jetzt Over-The-Counter (OTC) durch Entscheidung der EU-Kommission?

    Streiflichter

    Die Rahmenbedingungen des ArzneimittelgesetzesBedeutung des Verfahrens nach AMG für die „Pille danach“Droht Ungemach aus Europa?Der Gesundheitsminister Gröhe wird daher fragen: Was können wir dagegen tun?
    Prof. Burkhard Sträter · Sträter Rechtsanwälte, Bonn
    Prof. Burkhard Sträter
    Sträter Rechtsanwälte
    Kronprinzenstraße 20
    53173 Bonn (Germany)
    e-mail: straeter@straeterlawyers.de

    Vor 25 Jahren mussten Frauen noch für orale Kontrazeption kämpfen. Wenn die Schwangerschaftsverhütung nicht medizinisch indiziert war, stellte sich eine Risiko-Nutzen-Abwägung sui generis. Die Sozial-Adäquanz der Empfängnisverhütung als Mittel zur Lebensplanung musste abgewogen werden gegen mögliche medizinische Risiken. Die Pille danach war wegen möglicher Risiken in Diskussion. Der Widerruf der Zulassung für Duogynon stand in Frage. Die Pharmakovigilanz-Verfahren zu oralen Kontrazeptiva