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    Disease-Awareness bei Katalogkrankheiten (§ 12 HWG)

    Ein Praxisleitfaden für digitale Kommunikation

    Recht

    Einführung: Markt- und KommunikationsrealitätWann ist Aufklärung Werbung?7 Regeln für Disease-Awareness onlineRisk-Assessment: Was man jetzt beachten sollte
    Keywords: Disease-Awareness  |  Katalogkrankheiten (§ 12 HWG) |  Social-Media-Kommunikation |  Werbeverbot |  Compliance 

    Zusammenfassung

    Disease-Awareness-Kampagnen informieren neutral über Ursachen, Symptome und Versorgungswege ohne Produktnennung; online können sie jedoch rasch als Werbung gelten, wenn Produktbezüge entstehen. Der § 12 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) untersagt Werbung gegenüber der Öffentlichkeit zu Katalogkrankheiten und erfasst auch Over-the-Counter(OTC)-Arzneimittel sowie Medizinprodukte, um unsachgemäße Selbstbehandlungen und Therapieverzögerungen zu vermeiden. Der Beitrag nennt Leitlinien für die Online-Kommunikation und warnt vor Sanktionen bis zu 50 000 Euro sowie wettbewerbs- und behördlichen Maßnahmen.

    RA Prof. Dr. iur. Alexander P. F. Ehlers, RA Dominik Kollmar, RA Alexander Schrage, · Ehlers Legal Partnerschaftsgesellschaft

    Korrespondenz:

    RA Prof. Dr. iur. Alexander P. F. Ehlers
    Ehlers Legal Partnerschaftsgesellschaft mbB, Widenmayerstr. 28, 80538 München
    alexander.ehlers@ehlers-legal.com

    Die Abbildung zeigt das Porträt des Autors RA Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers.RA Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers
    Studium der Medizin und der Rechtswissenschaften an den Universitäten Düsseldorf, Heidelberg und München. Facharzt für Allgemeinmedizin und Fachanwalt für Medizinrecht. Seit 2004 Professor für Medizinrecht und Health Care Systems an der EBS-Universität für Wirtschaft und Recht, Oestrich Winkel. Seit 2021 ordentliches Mitglied
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