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    Drittes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften

    Bedeutung für nicht-interventionelle Studien und die frühe Nutzenbewertung nach § 35 a SGB V

    Streiflichter

    Arzneimittelhandelsverordnung – Großhandel mit DrittstaatenNicht-interventionelle StudienAnzeige des Verzichts auf ZulassungenÄnderungen im SGB V und Arzneimittelnutzenverordnung – Flexibilisierung
    Prof. Burkhard Sträter · Sträter Rechtsanwälte, Bonn
    Prof. Burkhard Sträter
    Sträter Rechtsanwälte
    Kronprinzenstraße 20
    53173 Bonn (Germany)
    e-mail: straeter@straeterlawyers.de

    Noch in dieser Legislaturperiode wird das Dritte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften in Kraft treten. Neben einer Fülle von technischen Details verdienen folgende Änderungen Beachtung, weil sie erhebliche Auswirkungen haben können.

    Arzneimittelhandelsverordnung – Großhandel mit Drittstaaten

    Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Großhandel von Unternehmen aus der Schweiz hat Konfusionen verursacht. Großhändler außerhalb der Europäischen