Die Reform des Europäischen Arzneimittelrechts – Teil 1
europharm
Zusammenfassung
Das europäische Arzneimittelrecht soll umfassend geändert und an die neuen Herausforderungen und die politischen Ziele der EU angepasst werden. Zu diesem Zweck sollen die bislang maßgebenden Texte der Richtlinie 2001/83/EG, des Gemeinschaftskodex, sowie die Verordnung über das zentralisierte Verfahren und die EMA, Verordnung (VO) 726/2004/EG, aufgehoben und durch eine neue Richtlinie und eine neue Verordnung ersetzt werden [1]. Darüber hinaus sollen die VO über die Arzneimittel für Kinder (VO 1901/2006/EG) und die VO über Arzneimittel für seltene Leiden (VO 141/2000/EG) in die neue Verordnung integriert werden.
RAin Dr. Brigitte Röhrig Rechtsanwaltskanzlei Dr. Brigitte Röhrig Zum Bongard 1 57612 Isert/Altenkirchen office@kanzlei-roehrig.de |
Zusammenfassung
Das europäische Arzneimittelrecht soll umfassend geändert und an die neuen Herausforderungen und die politischen Ziele der EU angepasst werden. Zu diesem Zweck sollen die bislang maßgebenden Texte der Richtlinie 2001/83/EG, des Gemeinschaftskodex, sowie die Verordnung über das zentralisierte Verfahren und die EMA, Verordnung (VO) 726/2004/EG, aufgehoben und durch eine neue Richtlinie und eine neue Verordnung ersetzt werden [1]. Darüber