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    EMA and EU Commission – Topical News

    Die Reform des Europäischen Arzneimittelrechts – Teil 1

    europharm

    I. Änderungen der Struktur der EMA, Art. 142 ffII. Schaffung einer Notfallzulassung im Fall von Gesundheitsnotständen, Art. 30 ffIII. Regelungen zu Arzneimitteln gegen antimikrobielle Resistenz – Einführung eines „übertragbaren Gutscheins zum Unterlagenschutz“, Art. 40 ff

    Zusammenfassung

    Das europäische Arzneimittelrecht soll umfassend geändert und an die neuen Herausforderungen und die politischen Ziele der EU angepasst werden. Zu diesem Zweck sollen die bislang maßgebenden Texte der Richtlinie 2001/83/EG, des Gemeinschaftskodex, sowie die Verordnung über das zentralisierte Verfahren und die EMA, Verordnung (VO) 726/2004/EG, aufgehoben und durch eine neue Richtlinie und eine neue Verordnung ersetzt werden [1]. Darüber hinaus sollen die VO über die Arzneimittel für Kinder (VO 1901/2006/EG) und die VO über Arzneimittel für seltene Leiden (VO 141/2000/EG) in die neue Verordnung integriert werden.

    RAin Dr. Brigitte Röhrig · Rechtsanwaltskanzlei Dr. Brigitte Röhrig, Isert/Altenkirchen
    RAin Dr. Brigitte Röhrig
    Rechtsanwaltskanzlei Dr. Brigitte Röhrig
    Zum Bongard 1
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    office@kanzlei-roehrig.de

    Zusammenfassung

    Das europäische Arzneimittelrecht soll umfassend geändert und an die neuen Herausforderungen und die politischen Ziele der EU angepasst werden. Zu diesem Zweck sollen die bislang maßgebenden Texte der Richtlinie 2001/83/EG, des Gemeinschaftskodex, sowie die Verordnung über das zentralisierte Verfahren und die EMA, Verordnung (VO) 726/2004/EG, aufgehoben und durch eine neue Richtlinie und eine neue Verordnung ersetzt werden [1]. Darüber