Header
 
Login
 

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrungen zu verbessern.

Notwendig Statistik Marketing
Auswahl bestätigen
Weitere Einstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Sie können ganzen Kategorien Ihre Zustimmung geben oder weitere Informationen anzeigen und bestimmte Cookies auswählen.

Alle auswählen
Auswahl bestätigen
Notwendig Cookies
Wesentliche Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies
Statistik-Cookies sammeln anonym Informationen. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing Cookies
Marketing-Cookies werden von Werbekunden oder Publishern von Drittanbietern verwendet, um personalisierte Anzeigen zu schalten. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen
Zurück
    Merken

    EMA und EU-Kommission – News

    Die Reform des Europäischen Arzneimittelrechts – Teil 3*)

    europharm

    I. Regelungen zur Vereinfachung der ZulassungsverfahrenII. Anwendungsbereich des zentralisierten VerfahrensIII. Regulatory Sandboxes – Reallabore
    Keywords: Arzneimittelzulassung |  Begriffsdefinitionen |  Zentralisiertes Verfahren |  Regulatory Sandbox |  Reallabore 

    Zusammenfassung

    Nach den Teilen 1 und 2 der Darstellung der Änderungen im Rahmen der Reform des europäischen Arzneimittelrechts werden in Teil 3 die Regelungen zur Vereinfachung und Straffung der Zulassungsverfahren, die Änderung des zwingenden Anwendungsbereichs des zentralisierten Verfahrens und der Regulatory Sandbox erläutert.

    Auch Teil 3 erhebt aufgrund der umfassenden Änderungen in den Regelungen des EU-Arzneimittelrechts keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Regelungen des Verordnungsentwurfes werden mit dem Kürzel VO-E bezeichnet. Zudem werden die Regelungen zu Arzneimitteln für seltene Leiden ausgespart – diese waren bereits Gegenstand eines Beitrags von Prof. Sträter in der pharmind Nr. 1 aus dem Jahr 2022 [1].

    RAin Dr. Brigitte Röhrig · Rechtsanwaltskanzlei Dr. Brigitte Röhrig

    Korrespondenz:

    RAin Dr. Brigitte Röhrig
    Rechtsanwaltskanzlei Dr. Brigitte Röhrig, Zum Bongard 1, 57612 Isert/Altenkirchen
    office@kanzlei-roehrig.de

    RAin Dr. Brigitte Röhrig
    ist eine seit Anfang der 90er-Jahre auf deutsches und europäisches Arzneimittelrecht spezialisierte, selbstständig tätige Rechtsanwältin. Neben zahlreichen Aufsätzen und der Betreuung der Beitragsreihe „EMA und EU-Kommission – News“ veröffentlichte sie im ECV 1996 ihre Dissertation über die damals neuen europäischen Zulassungsverfahren, 1998 das „Handbuch der EU-Zulassung“ und 2007 in