Header
 
Login
 

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrungen zu verbessern.

Notwendig Statistik Marketing
Auswahl bestätigen
Weitere Einstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Sie können ganzen Kategorien Ihre Zustimmung geben oder weitere Informationen anzeigen und bestimmte Cookies auswählen.

Alle auswählen
Auswahl bestätigen
Notwendig Cookies
Wesentliche Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies
Statistik-Cookies sammeln anonym Informationen. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing Cookies
Marketing-Cookies werden von Werbekunden oder Publishern von Drittanbietern verwendet, um personalisierte Anzeigen zu schalten. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen
Zurück
    Merken

    EU-Antifolterverordnung – jetzt auch gegen Arzneimittel?

    Streiflichter

    Tödliche Risiken für PatientenBezug zu Arzneimitteln?Restriktionen auch für andere Arzneimittel? – Tödliche Risiken für Patienten!
    Prof. Burkhard Sträter · Sträter Rechtsanwälte, Bonn
    Prof. Burkhard Sträter,
    Sträter Rechtsanwälte,
    Kronprinzenstraße 20,
    53173 Bonn (Germany),
    e-mail: straeter@straeterlawyers.de

    Tödliche Risiken für Patienten

    Die Europäische Union hat schon im Jahre 2005 eine Verordnung erlassen, die es europäischen Unternehmen verbietet, Instrumente und Gegenstände herzustellen, die dazu bestimmt sind, andere Menschen zu töten oder zu foltern. Bei der Lektüre dieser Verordnung und der im Anhang aufgelisteten Produkte beeindruckt der Ideenreichtum von Menschen. Der Sadismus kennt offensichtlich keine Grenzen. Tötung im Sinne der Verordnung ist auch die Vollstreckung