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    EU-Trilog-Einigung

    In der arzneimittelrechtlichen Gesetzgebung

    Recht

    1. Trilog-Einigung am 11. Dez. 20252. Inhalt der Einigung3. Bewertung4. Ausblick
    Keywords: Unterlagen- und Vermarktungsschutz |  Antibiotika-Gutschein |  Bolar-Ausnahme |  Regulatory Sandbox |  EMA-Reform 

    Zusammenfassung

    Die Eckpfeiler des künftigen EU-Arzneimittelrechts stehen fest: Laut der EU-Trilog-Einigung vom 11. Dez. 2025 bleibt es beim 8-jährigen Unterlagenschutz. Der Vermarktungsschutz sinkt auf 1 Jahr, mit gezielten Verlängerungen. Ein Gutschein für zusätzlichen Unterlagenschutz fördert prioritäre Antibiotika, die Marktexklusivität von orphan drugs wird differenziert. Die Einigung sieht zudem Pflichten zur Versorgungssicherheit, eine Erweiterung der Bolar-Ausnahme, Regulatory Sandboxes sowie EMA-Verfahrensreformen vor.

    RA Dr. iur. Christian Rybak und RA Luis von Weitershausen, · Greenberg Traurig Germany

    Korrespondenz:

    RA Dr. iur. Christian Rybak
    Greenberg Traurig Germany, LLP, Promenadeplatz 12, 80333 München
    christian.rybak@gtlaw.com

    Die Abbildung zeigt den Autor RA Dr. iur. Christian Rybak.RA Dr. iur. Christian Rybak
    ist Partner und Chair der deutschen Healthcare- und Life Sciences Praxis bei Greenberg Traurig. Er ist ein führender Spezialist im Medizin- und Gesundheitsrecht, in der gesundheitspolitischen sowie Public Policy Beratung für die Healthcare- und Life Sciences-Branche. Mit über 2 Jahrzehnten Erfahrung verbindet er juristische Expertise, umfassende Marktkenntnis und strategischen Weitblick, um
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