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    EU-Verordnung zu Health Technology Assessment (HTA) im Trilog

    Perspektiven für das AMNOG-Verfahren nach dem SGB V

    Streiflichter

    Kompetenzen der EU zur Regulierung der KrankenversicherungssystemeWelche Produkte sollen Gegenstand der Bewertung sein?Wer soll die Bewertung wann durchführen?Bindungswirkung der Bewertung der CHTABindungswirkung für die MitgliedstaatenReaktionen Deutschlands auf den EntwurfStand des Verfahrens – Übergang in den TrilogInkrafttreten und GeltungsbeginnErgebnis
    Prof. Burkhard Sträter · Sträter Rechtsanwälte, Bonn
    Prof. Burkhard Sträter
    Sträter Rechtsanwälte
    Kronprinzenstraße 20
    53173 Bonn (Germany)
    E-Mail: straeter@straeterlawyers.de

    Am 31. Jan. 2018 hat die Europäische Kommission den Entwurf einer Verordnung „über die Bewertung von Gesundheitstechnologien“ vorgelegt (so die deutsche Übersetzung von HTA und die Definition in Art. 2 des Verordnungs-Entwurfs). Im Streiflicht Pharm. Ind. 80, Nr. 2, 293–295 (2018), hatte ich bereits den wesentlichen Teil dieses neuen Verordnungs-Entwurfs dargestellt, den ich nachfolgend kurz zusammenfassen möchten, um den aktuellen Stand des Verfahrens im