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    Einbeziehung von Call-Centern in die Patientenrekrutierung bei klinischen Prüfungen

    Dr. Joachim A. Schwarza und Dr. jur. Heike Wachenhausenb

    Quintiles GmbHa, Neu-Isenburg, und Anwaltskanzlei Sträterb, Bonn

    Neben der Verwendung von öffentlichen Medien im Rahmen der Patientenrekrutierung kommt vermehrt auch der Einschaltung von Call-Centern erhebliche Bedeutung zu. Diese bieten den Vorteil, daß sich der Patient bei bestehendem Interesse zunächst allgemein über die Bedingungen und Voraussetzungen einer klinischen Prüfung informieren kann und daß ausreichende Patientenzahlen für die Durchführung der klinischen Prüfung erreicht werden, die für die Beantwortung der jeweils zugrundeliegenden Fragestellung (wie beispielsweise Wirksamkeit, Verträglichkeit und Sicherheit eines Arzneimittels oder Medizinproduktes) erforderlich sind. Es sind in diesem Zusammenhang berufs-, heilmittelwerbe- und datenschutzrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen. Dabei ist im Hinblick auf die Schaltung von öffentlichen Anzeigen mit dem Hinweis auf Call-Center zu gewährleisten, daß ausschließlich interessengerechte und sachangemessene Informationen an die angesprochenen Patientenkreise vermittelt werden. Eine Zuweisung zu einem bestimmten Prüfarzt ist aus Gründen der freien Arztwahl nicht zulässig. Die geplanten Rekrutierungsmethoden einschließlich der Anzeigen sind der zuständigen Ethik-Kommission zur Begutachtung vorzulegen. Die Mitarbeiter eines Call-Centers müssen ferner entsprechend qualifiziert und geschult sein, um die Fragen interessierter Patienten ausreichend beantworten zu können (z. B. mittels eines Interview-Manuskripts). Sie nehmen jedoch nicht die Aufgaben eines Prüfers wahr. Die Entscheidung über die Teilnahme an einer klinischen Prüfung wird ausschließlich auf der Ebene zwischen Prüfer und Patient getroffen.




    © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2004

     

    pharmind 2004, Nr. 8, Seite 953