Elektronische Archivierung von Papierdokumenten Christine Heinrich1, Mario Hertlein1, Dr. Stefan Krull2, Dr. Thomas Linz3, Dr. Ulrich-Andreas Opitz4, Dr. Jörg Schwamberger4 und Frauke Woltmann5 1 Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG, Ingelheim Der folgende Beitrag beantwortet die Frage, ob GxP-relevante Papierdokumente vernichtet werden dürfen, nachdem sie zuvor durch Einscannen in eine elektronische Version überführt wurden. Das entsprechende regulatorische Umfeld lässt dies zu, sofern der gesamte Prozess, i. d. R. basierend auf einer Risikobewertung, beschrieben und validiert ist. Es wird ferner ein Prozess vorgeschlagen, wie unterschiedlich geartete Papierdokumente gehandhabt werden können. Vorteile und jeweiliger Aufwand werden gegenübergestellt, die eine Entscheidung, ob in einem Unternehmen Papierdokumente in elektronische Archive überführt werden sollen, erleichtern. |
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pharmind 2007, Nr. 7, Seite 791