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    Elektronische Zigaretten – Arznei- oder Genussmittel?

    Streiflichter

    E-Zigarette als Tabakerzeugnis?E-Zigarette als Arzneimittel?Ergebnis nach der RechtsprechungProduktcharakter außerhalb von AMG und Vorläufigem Tabakgesetz (VTabakG)?Ist danach der Vertrieb von E-Zigaretten zu rechtfertigen?Bedeutung für Nichtraucherschutzgesetze
    Prof. Burkhard Sträter · Sträter Rechtsanwälte, Bonn
    Prof. Burkhard Sträter,
    Sträter Rechtsanwälte,
    Kronprinzenstraße 20,
    53173 Bonn (Germany),
    e-mail: straeter@straeterlawyers.de

    Elektronische Zigaretten kommen in Mode. Sie bestehen aus zwei Bestandteilen, einer „Zigarettenhülle“ in Form und Farbe einer herkömmlichen Zigarette, die einen elektronisch gesteuerten Verdampfer und in der Regel einen Lithium-Ionen-Akku enthalten. In diese „Zigaretten“ können Kartuschen eingebracht werden, die Nikotin in unterschiedlichen Konzentrationen enthalten. Wahlweise werden Tabak oder andere Aromen angeboten, die ohne oder auch mit Nikotin eingesetzt werden