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    Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht

    Die Erstattung von Hilfsmitteln auf der Grenze von stationärem und ambulantem Sektor

    Gesetz und Recht

    Dr. iur. Horst Bitter und Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers · Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltssocietät, München/Berlin

    In Deutschland wird streng zwischen dem stationären und dem ambulanten Sektor getrennt. Die beiden Sektoren stehen im Grundsatz „übergangslos“ nebeneinander. Dies gilt auch für den Bereich der Kostenerstattung. Eine Behandlung wird daher grundsätzlich entweder für den stationären Sektor durch das seit einigen Jahren geltende, fallpauschalenbasierte DRG-System vergütet oder aber über die für den ambulanten Sektor geltenden Erstattungsregeln. Die Vergütung für ein Hilfsmittel, das notwendiger Bestandteil der