Header
 
Login
 

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrungen zu verbessern.

Notwendig Statistik Marketing
Auswahl bestätigen
Weitere Einstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Sie können ganzen Kategorien Ihre Zustimmung geben oder weitere Informationen anzeigen und bestimmte Cookies auswählen.

Alle auswählen
Auswahl bestätigen
Notwendig Cookies
Wesentliche Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies
Statistik-Cookies sammeln anonym Informationen. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing Cookies
Marketing-Cookies werden von Werbekunden oder Publishern von Drittanbietern verwendet, um personalisierte Anzeigen zu schalten. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen
Zurück
    Merken

    Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht

    GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: AMNOG neu gedacht

    Gesetz und Recht

    1. Einleitung2. Neue Methodik: Änderung der Preisanker3. Preis-Mengen-Regelung4. Ausblick
    Dr. iur. Christian Rybak und Nicole Schwiegk · Ehlers, Ehlers & Parner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München

    Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStabG) hat zu erheblichen systematischen Änderungen gerade auch im Hinblick auf die frühe Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V, als auch die sich anschließenden Preisverhandlungen gemäß § 130b SGB V geführt, die einen massiven Bruch mit der bisherigen Systematik darstellen.

    Bislang folgte die Methodik der Preisverhandlungen einer relativ simplen Logik: Ist ein Präparat nicht besser als die maßgebliche zweckmäßige Vergleichstherapie, so wäre es auch nicht gerechtfertigt, einen höheren