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    Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht

    Die frühe Nutzenbewertung nach AMNOG und nun auch ein „Bestandsmarktaufruf“?

    Gesetz und Recht

    1. Einleitung2. Rechtslage3. „Bestandsmarktaufruf” – Rechtsgrundlage?4. „Bestandsmarktaufruf“ – praktische Umsetzung5. „Bestandsmarktaufruf“ – rechtliche Bedenken und Grenzen für den G-BA6. Fazit
    Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers und Heike Stark · Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltssocietät, München/Berlin

    1. Einleitung

    Mit dem 01. Januar 2011 ist das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) und damit die frühe Nutzenbewertung nach § 35 a SGB V in Kraft getreten. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat bereits einige Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen bewertet. Fast ein Jahr nach Einführung des § 35 a SGB V, am 15. Dezember 2011, hat der G-BA nun auch das erste Verfahren einer frühen Nutzenbewertung für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, hier zu