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    Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht

    Geplante Abschaffung von § 219a StGB und das Heilmittelwerberecht

    Gesetz und Recht

    Im Einzelnen gilt Folgendes:
    Dr. iur. Horst Bitter · Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB, München

    Die geplante Abschaffung des Werbeverbots für den Abbruch der Schwangerschaft gemäß § 219a StGB ist auch von Bedeutung für die Rechtssicherheit bzw. Praxis im Heilmittelwerberecht. Denn die in der Praxis festzustellende Übung, Arzneimittelnamen von unter § 10 HWG fallenden Produkten zu nennen und einen Link insbesondere zur Fachinformation zu setzen, ist nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart wettbewerbswidrig und könnte im Falle entsprechender Vorgehensweise im Netz bei Arzneimitteln, die für einen Schwangerschaftsabbruch zugelassen sind, zur Annahme der