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    Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht

    Eine Alltagsmaske aus Stoff ist nicht als Medizinprodukt einzustufen – Beschluss des OLG Hamm vom 15.12.2020 – Az. I-4 W 116/20

    Gesetz und Recht

    I. SachverhaltII. EinzelheitenIII. Fazit
    Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers und Nicole Schwiegk · Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB, München

    Das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm) entschied im Dez. des vergangenen Jahres, dass eine Alltagsmaske aus Stoff kein Medizinprodukt i. S. d. § 3 Nr. 1 Medizinproduktegesetz (MPG) darstellt.

    I. Sachverhalt

    Die Antragstellerin begehrte im Rahmen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Geltendmachung lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsansprüche wegen des Vertriebs von „Stoffmasken“. Das Landgericht Münster wies teilweise den Antrag auf Erlass einer einstweiligen