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    Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht

    Das Strahlenschutzgesetz als Schauplatz der Attraktivitätsinitiative für den deutschen Forschungsstandort

    Gesetz und Recht

    I. Verzahnung der Genehmigungsverfahren mit den Verfahren nach dem StrahlenschutzgesetzII. Beschleunigung der strahlenschutzrechtlichen Genehmigungs- und AnzeigeverfahrenIII. Einreichung englischsprachiger Unterlagen im strahlenschutzrechtlichen Genehmigungs-AnzeigeverfahrenIV. Fazit

    Zusammenfassung

    Der Wirtschafts- und Forschungsstandort Deutschland muss gestärkt werden. So lautet das Vorhaben, das u. a. im Pharmastrategiepapier der Bundesregierung im Dez. 20231) proklamiert wurde. Vor diesem Hintergrund veröffentlichte die Bundesregierung vor wenigen Wochen den Kabinettsentwurf zum Medizinforschungsgesetz.2) Darin wird das Ziel der Stärkung des Forschungsstandorts Deutschland aufgegriffen und konkretisiert. Es geht vornehmlich darum, Bürokratie abzubauen. Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten sollen also insgesamt verbessert werden.

    Der Kabinettsentwurf zum Medizinforschungsgesetz sieht dazu u. a. vor, die für die Durchführung von Studien relevanten Genehmigungs- und Anzeigeverfahren im Strahlenschutzrecht, die derzeit in den §§ 31 ff. Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) geregelt sind, zu verkürzen, zu vereinfachen und insbesondere mit den Genehmigungsverfahren für Arzneimittel- oder Medizinproduktestudien zu verzahnen. Die nachfolgende Kurzdarstellung soll anhand von 3 Beispielen einen Überblick über die derzeit absehbaren Änderungen im Strahlenschutzrecht geben.

    RA Prof. Dr. Dr. Alexander P. F. Ehlers und Daniel Menghin · Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB, München

    Zusammenfassung

    Der Wirtschafts- und Forschungsstandort Deutschland muss gestärkt werden. So lautet das Vorhaben, das u. a. im Pharmastrategiepapier der Bundesregierung im Dez. 20231) proklamiert wurde. Vor diesem Hintergrund veröffentlichte die Bundesregierung vor wenigen Wochen den Kabinettsentwurf zum Medizinforschungsgesetz.2) Darin wird das Ziel der Stärkung des Forschungsstandorts Deutschland aufgegriffen und konkretisiert. Es geht vornehmlich darum, Bürokratie abzubauen. Die Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Zulassung und