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    Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht

    Festbetragsgruppenbildung und Festbetragssperren

    Gesetz und Recht

    1. Bildung von Festbetragsgruppen, § 35 SGB V2. Festbetragsgruppenbildung von Humaninsulin und Analoga3. Beanstandung durch das BMG4. Voraussetzungen einer Festbetragssperre5. Fazit
    Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers und Dr. iur. Anke Erdmann · Ehlers, Ehlers & Partner, Rechtsanwaltssocietät, München/Berlin

    Im Fokus der Aufmerksamkeit steht derzeit die frühe Nutzenbewertung gemäß § 35a SGB V, insbesondere die aktuellen rechtlichen und politischen Entwicklungen in Bezug auf den Bestandsmarktaufruf. So hat der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vom 18.04.2013, in dem die Kriterien für zukünftig aufzurufende Bestandsmarktgruppen benannt worden sind, für Aufmerksamkeit gesorgt. Hierüber haben wir berichtet (Ehlers/Erdmann, pharmind 2013;75(5):792–793). In der Folge richtete sich auch die mediale