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    Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht

    Frühe Nutzenbewertung für neue Anwendungsgebiete – was kommt nach dem Bestandsmarktaufruf?

    Gesetz und Recht

    Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers und Dr. iur. Anke Erdmann · Rechtsanwaltsgesellschaft mbB Ehlers, Ehlers & Partner, München/Berlin

    Anfang dieses Jahres ist der Bestandsmarktaufruf von Arzneimitteln durch Gesetz beendet worden. Präparate, deren Wirkstoffe keinen Unterlagenschutz mehr genießen, können nun weitestgehend frei in den Markt eingeführt werden und eine Verhandlung des Erstattungspreises findet nicht statt. Allerdings stellt de facto die freie Preisfestsetzung von Präparaten mit bekannten Wirkstoffen eine Ausnahmekonstellation dar, da die Vielfalt der Kostensenkungsinstrumente des SGB V nur wenige Konstellationen vollständig ausklammert. Bei