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    Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht

    Der Arzneimittelbegriff im Beihilferecht

    Gesetz und Recht

    I. SachlageII. Arzneimittel im Sinne des § 2 AMGIII. Ergebnis
    Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers und Julian Bartholomä · Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB, München

    Nach dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben Versicherte grundsätzlich Anspruch auf die Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, sofern kein Ausschluss von Arzneimitteln vorliegt. Einzelheiten, auch zur ausnahmsweisen Verordnung, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Richtlinien festgelegt. Für Arzneimittel, für die ein Festbetrag festgesetzt ist, werden die Kosten bis zu dieser Höhe übernommen.

    Die Beihilfevorschriften (BhV) regeln für Beamte die Details zur Beihilfeberechtigung. Im