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    Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht

    GAmSi-Daten – Die Rechtslage bei Unvollständigkeit im Zusammenhang mit der Festbetragsregelung

    Gesetz und Recht

    a) Erheblichkeit der GAmSi-Datenb) Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Festbeträge
    Dr. iur. Horst Bitter und Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers · Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltssocietät, München/Berlin

    GAmSi-Daten sind im SGB V, aber auch in der Verfahrensordnung des G-BA (§ 12 Nr. 2 Satz 2 Kapitel 5) geregelt. Die GAmSi-Daten sind unstreitig oftmals unvollständig, sodass sich die Frage stellt, ob bei einer erheblichen Unvollständigkeit (z. B. sind nur weniger als 50 Prozent der GKV-Gesamtkosten abgebildet) die GAmSi-Daten Grundlage einer rechtmäßigen Festbetragsgruppenbildung sein können. Zudem stellt sich die Frage, ob es für den GKV-Spitzenverband und andere Institutionen, wie