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    Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht

    Kooperationen der GKV zur Versorgung mit Online-Brillen als „Qualitätsbrillen“

    Gesetz und Recht

    1. Rechtliche Einordnung von Brillen2. Versorgungsstrukturgesetz3. Verwendung des Begriffs „Qualitätsbrillen“/Hilfsmittelverzeichnis
    Dr. iur. Horst Bitter und Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers · Rechtsanwaltssocietät Ehlers, Ehlers & Partner, München/Berlin

    Nach § 11 Abs. 6 SGB V darf die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) u. a. im Bereich der Versorgung mit Hilfsmitteln ihr Angebot gegenüber den Versicherten erweitern. Es bietet sich im Bereich von Korrektionsbrillen an, dass die GKV Kooperationen z. B. mit Online-Brillenherstellern eingeht, um den Versicherten unter Gewährung eines Zuschusses eine unter Umständen sogar kostenfreie Versorgung mit Online-Brillen zu ermöglichen. Insoweit sind Verträge zwischen der GKV und entsprechenden Herstellern zu