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    Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht

    Schadensersatzansprüche der GKV bei doppelter Berechnung von Hilfsmitteln im ambulanten und stationären Sektor

    Gesetz und Recht

    Dr. iur. Horst Bitter · Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB, München

    Das Sozialgericht Nürnberg hat mit Urteil vom 09.07.2015, AZ: S 7 KR 197/14, über die Zuordnung der Kosten von Hilfsmitteln entschieden, die Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) notwendigerweise während einer stationären Behandlung erhalten, diese aber auch nach ihrer Entlassung nutzen. In dieser Fallkonstellation sind die für die Versorgung im Krankenhaus notwendigen Hilfsmittel mit den Krankenhausentgelten abgegolten. Zahlt die GKV anschließend – erneut – für diese Hilfsmittel aufgrund ambulanter Verordnung, kann der für den ambulanten Sektor