Header
 
Login
 

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrungen zu verbessern.

Notwendig Statistik Marketing
Auswahl bestätigen
Weitere Einstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Sie können ganzen Kategorien Ihre Zustimmung geben oder weitere Informationen anzeigen und bestimmte Cookies auswählen.

Alle auswählen
Auswahl bestätigen
Notwendig Cookies
Wesentliche Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies
Statistik-Cookies sammeln anonym Informationen. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing Cookies
Marketing-Cookies werden von Werbekunden oder Publishern von Drittanbietern verwendet, um personalisierte Anzeigen zu schalten. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen
Zurück
    Merken

    Essentials aus dem Pharma- und Sozialrecht

    Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg zu einem Therapiehinweis

    Gesetz und Recht

    Dr. iur. Horst Bitter und Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers · Rechtsanwaltssocietät Ehlers, Ehlers & Partner, München/Berlin

    Anfang des Jahres haben wir über ein vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) anhängiges Verfahren zwischen einem Pharmaunternehmen und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) berichtet. Insoweit geht es um die Rechtmäßigkeit eines Therapiehinweises des G-BA. Nunmehr liegt die Entscheidung des LSG vom 19.07.2013, AZ: L 7 KA 164/09 KL, vor. Der Therapiehinweis des beklagten G-BA ist – nachdem im Vergleichswege schon Änderungen am Therapiehinweis durchgeführt worden waren – in Teilen für rechtswidrig erklärt