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    Essentials aus dem Pharma und Sozialrecht

    Die Erhöhung des Herstellerrabattes von 6 % auf 16 % mit Wirkung zum 01. 08. 2010 und ihre Folgen

    Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers und Dr. Cord Willhöft, LL.M. (KCL)

    Ehlers, Ehlers & Partner Rechtsanwaltssocietät, München/Berlin

    Mit dem Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften (GKV-ÄndG) hat der Deutsche Bundestag am 18. 06. 2010 beschlossen, dass der Herstellerrabatt für verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Festbetrag vom 01. 08. 2010 bis zum 31. 12. 2013 von 6 auf 16 % angehoben wird. Ferner gilt ab diesem Zeitpunkt der Zwangsrabatt auch für Arzneimittel, welche durch Krankenhausapotheken im Rahmen der ambulanten Versorgung nach § 129 a SGB V abgegeben werden. Die konkrete Ausgestaltung des § 130 a SGB V in der Fassung des GKV-ÄndG wirft dabei zahlreiche Umsetzungsfragen auf. Diese sowie die verfassungsrechtliche Zulässigkeit dieses Gesetzesvorhabens sind dabei Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen.




    © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2010

     

    pharmind 2010, Nr. 8, Seite 1380