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    Fristlose Kündigung bei Manipulation der Herstellung

    Gesetz und Recht

    I. ArzneimittelrechtII. ArbeitsrechtIII. Ergebnis
    Dr. jur. Martin Wesch · Wesch & Buchenroth Rechtsanwälte Partnergesellschaft, Stuttgart

    Wer die Herstellung manipuliert, riskiert seinen Arbeitsplatz. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht in einem Urteil vom 17.9.2012 – 17 Sa 150/12 – entschieden. In dem Fall nahm ein Mitarbeiter eine befüllte 500-ml-Ecoflac-Flasche vom Förderband, öffnete diese, um vier Edelstahlschrauben einzubringen und gab sie danach wieder in den Produktionsprozess. Dort wurde die Flasche zu einer Automatischen Kappenumspritzungsmaschine (AKU) befördert und luftdicht verschlossen. Über den Vorgang informierte der Mitarbeiter ca. 5 min später seinen Kollegen. Die manipulierte