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    Frühe Nutzenbewertung und zentrale Preisverhandlung im Lichte des Kartellrechts

    Gesetz und Recht

    I. EinleitungII. Frühe Nutzenbewertung (§ 35a SGB V)III. Zentrale Preisverhandlung (§ 130b SGB V)IV. Zusammenfassung
    Dr. Christian Burholt1 und Dr. Sebastian Kluckert2 · 1Dierks + Bohle Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin und · 2Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Sozialrecht der Freien Universität, Berlin

    Der Beitrag erörtert, inwiefern pharmazeutische Unternehmer, Gemeinsamer Bundesausschuss und Spitzenverband Bund der Krankenkassen im Rahmen der frühen Nutzenbewertung (§ 35a SGB V) und der zentralen Preisverhandlung (§ 130b SGB V) kartellrechtliche Verhaltensmaßstäbe beachten müssen. Dabei wird schwerpunktmäßig beleuchtet, ob pharmazeutische Unternehmer bei der Erstellung eines Dossiers zusammenarbeiten