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    GMP-Anforderungen an Packmittelhersteller

    Rico Schulze

    Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Dresden

    Aus Sicht des Überwachungsbeamten dienen Pharmaverpackungen vor allem dem Produktschutz. Sie sollten – um den Verpackungsprozess nicht zu beeinträchtigen – möglichst gut zu verarbeiten sein und darüber hinaus auch zur Fälschungssicherheit beitragen. Zur Erreichung dieser Ziele ist eine angemessene Qualität von Primärund Sekundärverpackungen unabdingbar.
    Der Gesetzgeber hat der zunehmenden Bedeutung der Verpackung Rechnung getragen und die Pharmaindustrie zur Qualifizierung ihrer Packmittellieferanten verpflichtet.




    © ECV- Editio Cantor Verlag (Germany) 2010

     

    pharmind 2010, Nr. 6, Seite 986