Header
 
Login
 

Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind unerlässlich, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrungen zu verbessern.

Notwendig Statistik Marketing
Auswahl bestätigen
Weitere Einstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Sie können ganzen Kategorien Ihre Zustimmung geben oder weitere Informationen anzeigen und bestimmte Cookies auswählen.

Alle auswählen
Auswahl bestätigen
Notwendig Cookies
Wesentliche Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich.
Statistik Cookies
Statistik-Cookies sammeln anonym Informationen. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Marketing Cookies
Marketing-Cookies werden von Werbekunden oder Publishern von Drittanbietern verwendet, um personalisierte Anzeigen zu schalten. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen
Zurück
    Merken

    Geimpft – Genesen – Getestet

    Vom Nutzen und Risiko der Schnelltests

    Streiflichter

    Regulatorische Rahmenbedingungen für den Vertrieb und die Prüfung von SchnelltestsZur Zuverlässigkeit der Schnelltestverfahren
    Prof. Burkhard Sträter · Sträter Rechtsanwälte, Bonn
    Prof. Burkhard Sträter
    Sträter Rechtsanwälte
    Kronprinzenstraße 20
    53173 Bonn (Germany)
    E-Mail: straeter@straeterlawyers.de

    Die kriminelle Energie beim illegalen Vertrieb und der Abrechnung von nicht durchgeführten Tests beeindruckt. Sie soll hier jedoch nicht vertiefend behandelt werden, weil die Staatsanwaltschaft berufen ist, hier für Ordnung zu sorgen. Soweit nicht durchgeführte Tests abgerechnet werden, liegt ein Betrug nach § 263 StGB vor, der in Serie begangen, hoffentlich zu empfindlichen abschreckenden Strafen führen wird. Insoweit geht es hier jedoch nur ums Geld. Schlimmer sind die Taten mit Blick