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    Gesetz gegen Abmahnmissbrauch

    Konsequenzen für die Heilmittelwerbung

    Streiflichter

    Höhere Anforderungen an die Aktivlegitimation für Mitbewerber und Wettbewerbsvereine Verbot missbräuchlicher Abmahnungen und Gegenansprüche Erhöhte formale Anforderungen an die Abmahnung Erweiterung der Gegenansprüche des AbgemahntenAbgestufte Regelungen für die VertragsstrafeWegfall des „fliegenden Gerichtsstands“ für Verstöße im elektronischen GeschäftsverkehrZusammenfassung 
    Prof. Burkhard Sträter und Dan Ivanescu · Sträter Rechtsanwälte, Bonn

    Prof. Burkhard Sträter
    Sträter Rechtsanwälte
    Kronprinzenstraße 20
    53173 Bonn (Germany)
    e-mail: straeter@straeterlawyers.de

    Dan Ivanescu
    Sträter Rechtsanwälte
    Kronprinzenstraße 20
    53173 Bonn (Germany)
    e-mail: ivanescu@straeterlawyers.de

    Mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs versucht der Gesetzgeber erneut insbesondere missbräuchliche Abmahnungen im Wettbewerbsrecht einzudämmen und ändert dazu das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Trotz verschiedener Bemühungen in der Vergangenheit – zuletzt durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken von Okt. 2013