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    Gesetzliche Rentenversicherungspflicht für Apotheker in der pharmazeutischen Industrie?

    Gesetz und Recht

    1. Befreiung von der Versicherungspflicht2. Pflichtmitgliedschaft der verkammerten Berufe3. Berufsausübung4. Fazit
    Dr. iur. Martin Wesch · Wesch & Buchenroth Rechtsanwälte Partnergesellschaft, Stuttgart

    In Zukunft könnte die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht entfallen, wenn Apotheker, Ärzte oder Tierärzte in der pharmazeutischen Industrie, z. B. als Pharmaberater, wissenschaftlicher Fachreferent oder Gebietsleiter, beschäftigt werden. Wer bisher in die berufsständische Versorgungseinrichtung einzahlte, könnte dann gezwungen sein, alternative oder sogar zusätzlich Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zu bezahlen. Entsprechende Beitragsbescheide haben die Träger der Rentenversicherung bereits erlassen. Die Betroffenen wehren sich. Das Bundessozialgericht