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    Goldmedaille für Hemangiol

    in der frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V

    Streiflichter

    Bedeutung für KinderarzneimittelHemangiol – erheblicher Zusatznutzen – Goldmedaille!Konsequenzen für die Preisbildung
    Prof. Burkhard Sträter · Sträter Rechtsanwälte, Bonn
    Prof. Burkhard Sträter
    Sträter Rechtsanwälte
    Kronprinzenstraße 20
    53173 Bonn (Germany)
    e-mail: straeter@straeterlawyers.de

    Das Arzneimittelneuordnungsgesetz (AMNOG) hat das System der frühen Nutzenbewertung geschaffen. Für alle Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen müssen die pharmazeutischen Unternehmen beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am Tag der Markteinführung ein Dossier vorlegen, mit dem sie belegen, welcher Zusatznutzen im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht. Die Kategorien sind kein, geringer, beträchtlicher oder erheblicher Zusatznutzen. Nicht recht einzugruppieren ist die