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    Information und Werbung für verschrei-bungspflichtige Arzneimittel bei Laien

    Ein Paradigmenwechsel

    Streiflichter

    Prof. Burkhard Sträter · Sträter Rechtsanwälte, Bonn
    Prof. Burkhard Sträter,
    Sträter Rechtsanwälte,
    Kronprinzenstraße 20,
    53173 Bonn (Germany),
    e-mail: straeter@straeterlawyers.de

    Das Heilmittelwerberecht der Europäischen Union verankert das Prinzip, dass pharmazeutische Unternehmen für verschreibungspflichtige Arzneimittel bei Laien nicht werben dürfen. Da der Begriff der Werbung extrem weit definiert wird, ist faktisch ein direkter Kontakt vom pharmazeutischen Unternehmen zum Patienten ausgeschlossen. Es soll kein Verordnungswunsch generiert werden, mit dem der Patient den Arzt konfrontieren könnte.

    In den Vereinigten Staaten von Amerika ist die Situation anders.