Neue Herstellerpflichten und ihre Folgen für die Pharmaindustrie
Recht
Zusammenfassung
Arzneimittel- und Kosmetikrückstände gelten laut EU-Kommission als Hauptquelle von Mikroschadstoffen im Abwasser und machen eine 4. Reinigungsstufe erforderlich. Die Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) bringt dafür einen Paradigmenwechsel für Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika – die sog. erweiterte Herstellerverantwortung: Erstmals sollen Hersteller die Kosten für die Entfernung dieser Stoffe größtenteils tragen. Neu ist dabei v. a., dass die Kostentragungspflicht im Umwelt- und nicht im spezielleren Arzneimittel- bzw. Kosmetikrecht zu finden ist. Der Beitrag verortet die Kostenverantwortung im Spannungsfeld zwischen Umweltrecht, Arzneimittelregulierung und Preisrecht. Damit wird über die Compliance-Anforderungen hinaus das System hinter KARL dargestellt – als Ausgangspunkt für fundierte Risikoanalysen pharmazeutischer Unternehmen inmitten eines regulatorischen Wandels.
Korrespondenz:
Dr. Kris Breudel
Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB, Ebertstr. 15, 10117 Berlin
K.Breudel@taylorwessing.com
![]() | Dr. Kris Breudel, LL.M. ist Rechtsanwalt und seit 2024 Senior Associate bei Taylor Wessing in Berlin. Mit anerkannter Expertise im Öffentlichen Wirtschaftsrecht berät er nationale und internationale Mandanten, insbesondere zum Öffentlichen Umwelt- sowie Bau- und Planungsrecht. Er verfügt über umfassende Erfahrung bei der strategischen Beratung von Mandanten mit Blick auf umweltrechtliche Compliance, insbesondere aus den energieintensiven Industrien, und |