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    Konsequenzen aus dem „Safe-Harbor-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs

    Zur Übermittlung personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten von Amerika

    Gesetz und Recht

    A. Übermittlung personenbezogener Daten in die USA und andere DrittländerB. Das Urteil des EuGHC. Was bleibt gleich? Was ändert sich?D. Handlungsempfehlungen für die pharmazeutische Industrie
    Prof. Dr. med. Dr. iur. Christian Dierks und Dr. iur. Martin S. Haase · Dierks + Bohle, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin

    Auf der „Safe-Harbor-Entscheidung“ der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2000 beruhte im Wesentlichen die Übermittlung personenbezogener Daten von in der Europäischen Union (EU) ansässigen Unternehmen in die Vereinigten Staaten von Amerika (USA). Mit seinem Urteil vom 06. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) diese Entscheidung nun für ungültig erklärt. Das Urteil hat, auch aufgrund seiner sofortigen Wirkung, hohe Relevanz für in Deutschland tätige Unternehmen, die personenbezogene Daten direkt oder indirekt